KFW Förderung Ladestationen für Elektroautos
KFW Förderung 440 Wallboxen - Die Fakten:
- Fixer Zuschuss von 900€ pro Ladepunkt - mehrere Ladepunkte möglich
- Gefördert werden private, fest installierte, intelligente Ladestationen an privat genutzten Stellflächen/Parkplätzen von Wohngebäuden
- Wallboxen mit 11kW Ladeleistung oder auf 11kW gedrosselte Ladestationen
- Für Mieter, Vermieter, Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften
Was wird von der KFW gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KFW Ladestationen/Wallboxen für Elektroautos an Stellplätzen und Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation / Wallbox mit 11kW oder fest auf 11kW gedrosselte Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Wer wird von der KFW gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (Programm 440) fördert die KFW:
- Mieter
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Zuschusshöhe der KFW Föerderung 440:
- Pauschalen KFW Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Es können mehrere Ladepunkte von einer Person beantragt werden. Die Anzahl der Ladepunkte / Wallboxen kann während der Antragstellung gewählt werden. Ansonsten auch mehere einzelne Anträge möglich.
- Die Gesamtkosten pro Ladepunkt / Wallbox (inkl. Installationskosten) müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst wird kein Zuschuss bewilligt.
- Falls mehrere Ladestation bzw. Ladepunkte beantragt werden, können pro Ladepunkt die 900 Euro Zuschuss erhalten werden – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. (siehe untere Tabelle).
Anzahl Ladestellen | Maximale Fördermittel | Gesamtkosten | KFW Zuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900€ | z.B. 870€ | 0€ - Da Gesamtkosten unter 900€ |
1 | 900€ | z.B. 1200€ | 900€ - Da Gesamtkosten über 900€ |
2 | 1800€ | z.B. 1700€ | 900€ - Da Gesamtkosten über 900€ aber unter 1800€ |
2 | 1800€ | z.B. 2300€ | 1800€ - Da Gesamtkosten über 1800€ |
Zuschussbedingungen der KFW Wallbox Förderung:
Der Anforderungskatalog der KFW Förderung 440 sieht unter anderem folgende Richtlinien zur Förderung der Wallbox / Ladestation für Elektroautos vor:
- Fest installierte, fabrikneue Ladestation / Wallbox, keine mobilen Ladelösungen
- Ladeleistung 11 kW dreiphasig, oder vom Fachbetrieb auf 11kW gedrosselte 22kW Wallbox
- Die Installation der Ladestation muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen
- Strom aus erneuerbaren Energien durch PV oder Ökostromtarif vom Stromanbieter
- Nur an bestehenden Wohngebäuden, keine Bauvorhaben oder Rohbauten
- Keine Ferienwohnungen / Ferienhäuser
- Intelligente Wallbox mit Kommunikationsschnittstelle zum reduzieren der Ladeleistung oder verschieben der Ladezeit
Die KFW-Förderung - Schritt für Schritt
Schritt 1: Zuschuss bei der KFW beantragen
Als erster Schritt zur KFW Förderung muss der Antrag bei der KFW gestellt werden. Dies ist ab dem 24.11.20 auf der KFW Förderseite – Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Programm 440 möglich.
Im Zuge des Förderantrages muss die Anzahl der Ladepunkte genannt werden. Es können jedoch auch weitere Ladepunkte in gesonderten Anträgen beantragt werden. Des weiteren findet eine automatische Identitätsprüfung über die Schufa statt. Nicht zu verwechseln mit einer Bonitätsprüfung. Sollte dieser automatische Prozess nicht funktionieren, kann man zwischen dem Video-Ident-Verfahren oder dem klassischen Post-Ident-Verfahren wählen.
Schritt 2: Bestellen der KFW Förderfähigen Ladestation / Wallbox
Nachdem der Antrag inkl. Identitätsnachweis abgeschlossen wurde kann die gewünschte und Förderfähige Elektroauto Ladestation bestellt werden. Achtung: Die Bestellung darf nicht vor dem Förderantrag erfolgen. Alle folgenden Wallboxen sind Stand 15.06.2021 KFW Förderfähig. Eine vollständige Liste der förderbaren Ladestationen findet man hier: Liste der KFW geförderten Ladestationen.
Schritt 3: Installation der Wallbox beauftragen
Zeitgleich zum Kauf der Wallbox kann auch die Installation der Ladestation durch eine Fachfirma beauftragt werden. Einzelne Arbeiten dürfen dabei auch in Eigenleistung durchgeführt werden, wie z.B. Kabelverlegung oder die mechanische Installation der Wallbox. Siehe dazu auch den Artikel: Ladestation selber installieren.
Schritt 4: Ökostromanbieter auswählen
Der Bezug von Ökostrom ist Voraussetzung zur KFW Förderbewilligung. Unten (Nur ohne Werbeblocker sichtbar!) zeigen wir eine Auswahl von zertifizierten Ökostromanbieter welche den Anforderung der KFW entsprechen.
Schritt 5: Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Alle vorherigen Schritte erledigt und die neue Ladestation ist betriebsbereit? Dann können die Rechnungen für den Kauf der Wallbox sowie der Installation durch den Fachbetrieb im KFW Zuschussportal online hochgeladen werden.
Anschließend wird der KFW Zuschuss auf das private Bankkonto überwiesen.