Elektro- Dienstwagen Ladestrom abrechnen
Elektro- und Hybridfahrzeuge werden durch die aktuellen Steuererleichterungen und Förderungen der Bundesregierung als Dienstwagen immer beliebter. Der Großteil aller befragten Selbständigen und Arbeitnehmer mit Dienstwagen ziehen als nächstes Fahrzeug ein Hybrid- oder Elektroauto in Betracht.
In folge dessen muss auch über die Abrechnung des Ladestroms nachgedacht werden, besonders wenn nicht ausschließlich am Arbeitsplatz sondern auch zu Hause der Firmenwagen geladen werden soll.
Dienstwagen Abrechnungsmöglichkeit des privaten Ladestroms
- Pauschale monatliche Abrechnung über Fixbetrag ohne Nachweis
- Genaue Verbrauchsabrechnung der entstandenen Stromkosten mit Nachweis
Die pauschale monatliche Abrechnung des Ladestroms
Die einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit, den privaten Ladestrom seines Elektro- oder Hybrid- Dienstwagens abzurechnen, stellt die steuerfreie pauschale monatliche Abrechnung des privaten Ladestroms dar. Es wird weder ein zusätzlicher Zähler noch eine besondere Wallbox dazu benötigt. Allerdings lohnt sich diese Abrechnung nur bis zu einer bestimmten monatlichen Fahrleistung, darüber hinaus ist eine genaue Stromabrechnung nötig, möchte man keine finanziellen Verluste machen.
Der Gesetzgeber hat dazu folgende Monatspauschalen festgelegt:
Keine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz
- 70€ je Monat pauschal für einen rein Elektrischen Dienstwagen
- 35€ je Monat pauschal für ein Hybrid Dienstwagen
Zusätzliche Lademöglichkeit am Arbeitsplatz
- 30€ je Monat pauschal für einen rein Elektrischen Dienstwagen
- 15€ je Monat pauschal für ein Hybrid Dienstwagen
Diese pauschalen Kosten können direkt mit dem Arbeitgeber ohne weiteren Nachweis abgerechnet werden. Ist dies nicht möglich, kann der Geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens um die entsprechende Summe gekürzt werden.
Die genaue monatliche Abrechnung des Ladestroms
Im Gegensatz zur pauschalen Abrechnung, welche sich nur bis zu einer gewissen monatlichen Fahrleistung lohnt, deckt die genaue Dienstwagen Stromabrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten ab. Dazu ist entweder ein gesonderter externer Stromzähler in der Unterverteilung oder eine Wallbox mit einer integrierten Energiemessung nötig.
Viele Wallboxen mit integriertem Zähler und RFID Autorisierung bieten die Möglichkeit, den Energieverbrauch dem jeweiligen RFID Chip zuzuordnen. Dadurch ist es möglich, den Dienstwagen sowie weitere eigene private Fahrzeuge bzw. Elektroautos von Verwandten, Bekannten oder Freunden über eine einzige Wallbox zu laden.
Wallboxen zum genauen abrechnen des Ladestroms
Folgende Wallboxen sind bestens geeignet um den Ladestrom des Dienstwagens nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen. Durch den integrierten Energiezähler sind keine weiteren Änderungen an der Unterverteilung zum erfassen des Stromverbrauchs nötig.